Als Taxi Fahrer oder Taxi Unternehmer unterliegen Sie ebenfalls der gesetzlichen Verpflichtung, für verursachte Schäden an Personen oder Sachen die Haftung zu übernehmen und den entstandenen Schaden auszugleichen (Haftpflicht).
Wenn sich dieser Schaden im unmittelbaren Zusammenhang mit der Benutzung des Taxis ergibt, übernimmt Ihre Kfz Taxi Haftpflichtversicherung den Schadenausgleich.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Schaden eintritt durch:
- einen Verkehrsunfall während der Taxifahrt
- die Beschädigung des Gepäcks beim Ein- und Ausladen
Kommt es aber zu anderweitigen Schadenfällen, werden diese nur durch eine separate günstige Taxi Betriebshaftpflichtversicherung übernommen.